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   VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878   

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https://dejure.org/2017,44059
VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878 (https://dejure.org/2017,44059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2017 - 4 C 17.878 (https://dejure.org/2017,44059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 4 C 17.878 (https://dejure.org/2017,44059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung -Beschwerde gegen eine zweitinstanzlich erfolgte Anordnung -Anhaltspunkte für das Auffinden verbotsrelevanter Beweismittel -personelle Verbindungen eines Schießsportvereins zu PEGIDA München e.V. ...

  • rechtsportal.de

    VereinsG § 4 Abs. 2 ; VereinsG § 4 Abs. 4
    Rechtmäßigkeit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Nachweis personeller Verbindungen eines Schießsportvereins zu PEGIDA München e.V.; Bestehen von Verdachtsmomenten bezüglich eines Infragestellens des staatlichen Gewaltmonopols

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878
    Das gilt jedenfalls dann, wenn wie bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen der besonderen Schwere des Grundrechtseingriffs von einem nach Beendigung der Maßnahmen fortdauernden Rechtsschutzinteresse auszugehen ist (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27/41; BayVGH B.v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 - VGH n.F. 56, 19 f. m.w.N).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878
    Entsprechend der Bestimmung des § 311a StPO steht daher dem Antragsgegner ein Anspruch auf nachträgliche Anhörung und auf erneute gerichtliche Entscheidung unter Berücksichtigung seines Vorbringens zu (vgl. BVerfG, B.v. 11.6.2004 - 2 BvR 1136/03 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878
    Daran fehlt es, wenn wie hier eine Durchsuchung und Beschlagnahme, ohne dass die betroffene Person zuvor angehört worden wäre (dazu BVerfG, B.v 3.4.1979 - 1 BvR 994/76 - BVerfGE 51, 97/111), von einem Oberverwaltungsgericht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens angeordnet wurde.
  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878
    Der Antrag festzustellen, "dass die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen den Antragsgegner vom 25. April 2017 und ihre Durchführung am 27. April 2017 rechtswidrig waren", bedarf gemäß § 88 VwGO der Auslegung, wobei die Antragsbegründung und die erkennbare Interessenlage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2004 - 9 B 29.04 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878
    Das gilt jedenfalls dann, wenn wie bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen der besonderen Schwere des Grundrechtseingriffs von einem nach Beendigung der Maßnahmen fortdauernden Rechtsschutzinteresse auszugehen ist (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27/41; BayVGH B.v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 - VGH n.F. 56, 19 f. m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878
    Insoweit würde es sich ohnehin um ein gesondert zu behandelndes Verfahren in Form einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage handeln, für das erstinstanzlich nicht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, sondern nach § 45 VwGO das Verwaltungsgericht zuständig wäre (vgl. OVG NW, B.v. 30.1.2009 - 5 E 1492/08 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Diese war nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2020 - 1 S 2679/19 - juris Rn. 64; BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 4 C 17.878 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 26.10.2017 - 4 C 17.992

    Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - Mitgliedschaft in

    Die vom Vorsitzenden dieses Vereins in seiner Funktion als führendes Mitglied von PEGIDA München e.V. getätigten öffentlichen Äußerungen ließen sich, wie der Senat in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017 im Parallelverfahren Az. 4 C 17.878 näher dargelegt hat, dahingehend verstehen, dass den staatlichen Organen generell die demokratische Legitimität abgesprochen und den Bürgern ein Recht zur bewaffneten Selbstverteidigung in Form einer Bürgerwehr zuerkannt werden sollte (vgl. die Rede vom 19.10.2015: "Scheindemokratie", "quasidiktatorisches System", "Selbstjustiz ein legitimes Mittel").
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